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Bauleitplanung

Neuharlingersiel, den 03. 02. 2025

Die Gemeinde erlässt Bebauungspläne als Satzung. Mit Bebauungsplänen werden Rahmenbedingungen und detaillierte Vorgaben für die Bebauung festgesetzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Er wird vom Rat der Gemeinde gefasst und dient der ersten Zusammenfassung der Planungsziele. Der Aufstellungsbeschluss benennt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, stellt das Plangebiet in einer Karte dar und benennt das Plangebiet.

Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie als Bürger, Betroffener, Planungsinteressierter, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich durch Ihre Anregungen aktiv in den Planungsprozess mit einzubringen.

 

Bauleitpläne m Beteiligungsverfahren:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Hotel Nordstern" der Gemeinde Neuharlingersiel und

143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens

 

Weitere Informationen folgen nachstehend unter Downloads.

 

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne:

 

Einfacher Bebauungsplan Nr. 36 „Hochwasserschutz Neuharlingersiel/Werdum“ der Gemeinde Neuharlingersiel

 

Beschluss und Inkrafttreten von Bebauungsplänen:

 

Bebauungsplan Nr. 24 "Am Hafen" der Gemeinde Neuharlingersiel

 

Weitere Informationen folgen nachstehend unter Downloads.

 

Bild zur Meldung: Bauleitplanung